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Ist eine Information, die ein Verbrechen meinen könnte, in wessen Interesse sie auch immer ist, schutzwürdig?

Eine Information verliert ihre Schutzwürdigkeit dann, wenn sie geltendes Recht in einer Weise bricht, die als Verbrechen beschrieben sein kann. Verbrechen widerstreitet Recht, ist deshalb aber noch kein Unrecht. Unrecht ist durch Recht zu erweisen.

Information, die allein der Möglichkeit nach einem Verbrechen entspricht, ist als solche nicht mehr durch Geheimhaltung zu schützen.

Da sie ihrer Würde beraubt ist. Die Würde möglichen Schutzes durch Geheimnis ist dann obsolet, sobald Information (und jene Tat, die die Information ist) insonder allgemeinstem Interesse widerspricht.

Allgemeinstes Interesse ist nie ein Machtinteresse, da lediglich Gruppen über Macht verfügen. So ergibt sich per definitionem, dass Machtinteresse nie allgemeinstes Interesse sein kann.

Schutzwürdig ist eine Information dann, wenn sie keinem Machtinteresse geschuldet, allgemeinstes Interesse meint.

Nur hier ist Geheimnis denkbar.

Eine nicht allgemeinste Interessen beschreibende Information ist also niemals schutzwürdig.

Also niemals geheim.

Ist sie es aber doch, muss Recht Unrecht erweisen können.

Um solche Information, die en général kein Unrecht ist, Unrecht sein zu lassen, braucht Recht Möglichkeiten des Prozesses, der Wandlung von Recht zu Unrecht.

Diese Wandlung ist der Verrat selbst. Er wandelt die schutzunwürdige Information von Recht zu Unrecht in entsprechender Öffentlichkeit eines Prozesses.

Und insofern besteht ein Recht auf Verrat.

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